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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen.

Grundlage für eine klare und transparente Zusammenarbeit mit Facility Werk.

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Leistungen von Facility Werk im Bereich Reinigung, Hausmeisterservice, technische Objektbetreuung, Rauchmelderservice und damit zusammenhängende Dienstleistungen.

2. Angebot und Vertragsschluss

Angebote von Facility Werk erfolgen auf Grundlage der vom Kunden mitgeteilten Informationen oder einer Objektbesichtigung. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot annimmt oder eine Leistung ausdrücklich beauftragt.

3. Leistungsumfang

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung oder einer individuellen Vereinbarung. Zusätzliche Leistungen, die nicht vereinbart wurden, können gesondert berechnet werden.

4. Objektbesichtigung

Eine Objektbesichtigung dient dazu, Aufwand, Zustand, Besonderheiten und gewünschte Intervalle realistisch einzuschätzen. Erst danach kann ein belastbares Angebot erstellt werden.

5. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde stellt sicher, dass Facility Werk Zugang zu den vereinbarten Flächen erhält und notwendige Informationen rechtzeitig bereitgestellt werden. Hindernisse, Gefahrenstellen oder besondere Anforderungen sind vor Beginn mitzuteilen.

6. Preise und Zahlung

Preise ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot. Rechnungen sind innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist zu begleichen. Sofern keine Frist vereinbart wurde, gilt die gesetzliche Zahlungsfrist.

7. Leistungszeiten und Termine

Leistungszeiten werden individuell abgestimmt. Änderungen durch Witterung, Zugangshindernisse, höhere Gewalt oder andere nicht von Facility Werk zu vertretende Umstände bleiben vorbehalten.

8. Abnahme und Beanstandungen

Beanstandungen sind unverzüglich nach Feststellung mitzuteilen, damit Facility Werk die Möglichkeit zur Prüfung und gegebenenfalls Nachbesserung erhält.

9. Haftung

Facility Werk haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Für Schäden, die durch unvollständige Informationen, fehlenden Zugang oder nicht mitgeteilte Besonderheiten entstehen, wird keine Haftung übernommen, soweit gesetzlich zulässig.

10. Kündigung laufender Leistungen

Bei regelmäßig vereinbarten Leistungen gelten die individuell vereinbarten Laufzeiten und Kündigungsfristen. Fehlt eine besondere Vereinbarung, gelten die gesetzlichen Vorschriften.

11. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gilt deutsches Recht.

Facility Werk

Professionelle Objektbetreuung für Wohnanlagen, Gewerbeobjekte und private Immobilien in Offenburg und der Ortenau.

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